EuGH Urteil zur Zeiterfassung

Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es bisweilen nicht mehr ausreicht nur Überstunden zu dokumentieren.

EuGH-Urteil - News - Nutz GmbH

Die gesamte Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers, egal ob Teil- oder Vollzeit, soll in Europa erfasst werden. So sollen die Rechte der Arbeitnehmer besser gestärkt werden. Welches System der Arbeitgeber dafür einsetzt bleibt ihm überlassen (zeit.de). Wir arbeiten mit mehreren Herstellern von Zeiterfassungssystemen zusammen. Weitere Informationen und Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie hier.