Nachhaltigkeit hat für das #teamnutz einen hohen Stellenwert. Die ressourcenschonende Fortbewegung sehen wir als einen wesentlichen Aspekt in der Mobilitätswende. So besitzen wir nicht nur Expertenwissen in Bezug auf die Errichtung von Wasserstofftankstellen, sondern setzten unser Know-How auch bei der Planung und Installation der passenden KFZ-Ladestation ein. Für Ladestationen auf privatem Grund kann eine KfW-Förderung beantragt werden.
Planung und Beratung
Die Klärung und Anmeldung bei den Energieversogern übernehmen wir natürlich auch.
Zuerst müssen die zur Verfügung stehende Leistung und Infrastruktur unter die Lupe genommen werden, um herauszufinden, welche Ladesäule in Frage kommt. Hersteller der Ladestationen für Autos sind ABL, Mennekes oder PCE. Anschließend können die Details geklärt werden, ob ein System mit oder ohne Lastmanagement, eine Authentifizierung über RFID-Leser benötigt wird und ob die Stationen eichrechtskonform sein soll.
Was bedeutet eichrechtskonform?
Gemäß dem Mess- und Eichgesetz (MessEG), der Mess- und Eichverordnung (MessEV) sowie der Preisangabenverordnung (PAngV) darf seit 01.04.2019 elektrischer Strom an öffentlichen Ladestationen in Deutschland nur eichrechtskonform abgerechnet werden.
Eine eichrechtskonforme Ladung bedeutet, dass die Abrechnungsform jeder Ladestation einheitlich nach kWh ist, die Messdatensätze zu jedem einzelnen Ladevorgang dauerhaft gespeichert werden und die Abrechnung jederzeit auf Echtheit geprüft werden kann.