Das richtige Licht für Ihre Sicherheit
Licht schafft Sicherheit, auch im Notfall. Damit alle Personen, die sich in Ihrem Gebäude befinden, dieses bei einem Teil- oder totalen Ausfall der Stromversorgung zügig und gefahrlos verlassen können, ist die richtige Notfall- und Sicherheitsbeleuchtung entscheidend und lebensrettend. Wo aber genau die Beleuchtung anzubringen ist, schreibt in Deutschland das Bauordnungsrecht jedes einzelnen Bundeslandes und das Arbeitsschutzrecht vor. Dabei ist jeder Arbeitgeber verpflichtet sie gemäß des Bau- und Arbeitsschutzrechts anzubringen.
Im Notfall übernimmt die Sicherheitsbeleuchtung elementare Funktionen wie die Ausleuchtung der Fluchtwege, Beleuchtung der Rettungswegzeichen und sie erleichtert das Auffinden von Sicherheits- und Brandbekämpfungseinrichtungen wie Erste-Hilfe Räume. Auch die Antipanikbeleuchtung zählt dazu, da dank der richtigen Ausleuchtung für ausreichende Sehbedingungen und Orientierung gesorgt wird und so Menschen in Paniksituationen sicher die Rettungswege erreichen. Die Sicherheitsbeleuchtung selbst ist nach DIN EN 1838 Bestandteil der Notbeleuchtung.
Muss eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage gewartet werden?
Die Sicherheitsbeleuchtung ist ein fester Bestandteil der elektrischen Installation bei Firmengebäuden und Arbeitsstätten. Für ihren ordnungsgemäßen Betrieb ist der Betreiber des Gebäudes verantwortlich. Die Anlagen müssen von einem Sachverständigen oder einer befähigten Person regelmäßig überprüft werden.
Gerne berät Sie unser Sachkundiger für Sicherheitsbeleuchtung und unsere erfahrenen Projektleiter und informiert Sie rund um das Thema Sicherheitsbeleuchtung.